Zudem trat der Beschuldigte am 15. September 2018 wegen einer einfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz strafrechtlich in Erscheinung und wurde zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt (pag. 886.25). Eine weitere Busse in der Höhe von CHF 300.00 erhielt der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 8. Februar 2019 wegen einer Widerhandlung gegen Art. 88 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (pag. 886.23 f.). Der Beschuldigte kam neben dem vorliegenden Verfahren somit bereits dreimal mit dem Gesetz in Konflikt.