IV.21. oben). Weiter geht aus dem Strafregisterauszug vom 6. Mai 2024 eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 840.00 wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169 StGB), begangen in der Zeit von Mai 2018 bis März 2019, hervor (pag. 1289 f., vgl. auch pag. 886.1 ff. [Strafbefehl vom 10. Dezember 2020]). Zudem trat der Beschuldigte am 15. September 2018 wegen einer einfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz strafrechtlich in Erscheinung und wurde zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt (pag.