53 Die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete bzw. missachtete der Beschuldigte, indem er in der Zeit vom 15. April bis 7. Juli 2017 einen gewerbsmässigen Betrug beging, wofür er vorliegend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten verurteilt wird (vgl. Ziff. IV.21. oben).