793, pag. 801 ff., pag. 823 ff.). Auf entsprechende Nachfrage hin teilte die E.________ GmbH mit, dass der Beschuldigte nicht bei ihnen angestellt gewesen sei. Er habe ihre Produkte vertreiben und dafür eine Provision von 15% erhalten wollen. Er habe insgesamt einen Grundumsatz von CHF 5'854.00 aus einer Bestellung generiert (pag. 805). Des Weiteren arbeitete der Beschuldigte im September 2019 Vollzeit für die W.________ (pag. 886.78), wie lange ist nicht bekannt. Aus der Steuererklärung geht hervor, dass er auch im Jahr 2021 ein Einkommen generierte (pag. 958.1, pag.