976 Z. 18 ff., pag. 1153, pag. 1306 Z. 22 ff., pag. 1311 Z. 1 ff.). Enge Kontakte ausserhalb der Familie scheint der Beschuldigte damit nicht zu pflegen. Weiter verfügt er auch nicht über Hobbies oder anderweitige Tätigkeiten (bspw. Zugehörigkeit zu einem Verein [pag. 1306 Z. 28 ff.]), die ihn als besonders sozial integriert erscheinen lassen würden. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 19. Mai 2017 eine Firma gründete und im gleichen Jahr ein Erwerbseinkommen von CHF 42'000.00 generierte (pag. 793, pag. 801 ff., pag.