Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Der Beschuldigte spricht hauptsächlich deutsch und albanisch. Daneben spreche er ein bisschen englisch und französisch (pag. 1306 Z. 13 ff.). Sprachlich scheint der Beschuldigte daher integriert zu sein. Die soziale Integration des Beschuldigten beschränkt sich überwiegend auf seine eigene Familie, wobei er angibt einen Arbeitskollegen zu haben, mit welchem er sich sehr gut verstehe. Er habe zudem einen guten Bezug zu den Freunden seiner Ehefrau. Gleichzeitig führt er aber auch aus, seine Freizeit mit seiner Frau und seinen Kindern zu verbringen (vgl. pag. 976 Z. 18 ff., pag.