Seine Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich zu qualifizieren, was sich neutral auswirkt. 18.4 Zwischenfazit Insgesamt führen die Täterkomponenten zu einer Erhöhung der Strafe um einen Monat auf 24 Monate Freiheitsstrafe. 19. Konkrete Freiheitsstrafe Die Kammer erachtet eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Aufgrund des Verschlechterungsverbots bleibt es jedoch bei der erstinstanzlich ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten.