Dass er kein Geständnis ablegte, ist sein gutes Recht, bedeutet aber gleichzeitig auch, dass ihm kein Geständnisrabatt gewährt werden kann. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl des Ministère public du canton de Neuchâtel vom 10. Dezember 2022 wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte gemäss Art. 169 StGB mit Begehungszeit von Mai 2018 bis März 2019 zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 60.00 unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von CHF 840.00 verurteilt (pag. 1289 f.).