Seit dem 1. September 2022 ist der Beschuldigte für die U.________ GmbH im Aussendienstverkauf tätig und hat ein jährliches Nettoeinkommen von CHF 150'000.00 (pag. 958.7 ff., pag. 975 Z. 11 ff., pag. 1152, pag. 1156, pag. 1304). Im Gegensatz zu den früheren Jahren weist der Beschuldigte keine Betreibungen/Schulden mehr auf (vgl. pag. 880, pag. 886.78, pag. 958.3 ff., pag. 1303) und ist mit den Steuerzahlungen nicht mehr im Rückstand (pag. 958.1 [2021], pag. 1293 [2022]). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus.