Insgesamt erscheint das Mass der Arglist als durchschnittlich. Zu berücksichtigen ist weiter der Umstand, dass der Beschuldigte seine Betrugshandlungen selbst dann nicht einstellte, als C.________ nach der Übergabe von rund CHF 60'000.00 dem Beschuldigten mitteilte, dass sie nicht mehr weiter bezahlen wolle. Vielmehr täuschte er wiederum eine Interaktion mit seinem fingierten «Chef» vor, wonach sie weiterhin und mind. CHF 90'000.00 bezahlen müsse, um dann wieder etwas zurückerhalten.