Der Beschuldigte nützte das Vertrauen der ihm durch den Verkauf von Betten und Auflagen bekannten C.________ sowie auch deren altersbedingte Unterlegenheit schamlos aus, um ihr für den Privatgebrauch ungeeignete Raumdüfte zu verkaufen, die er darüber hinaus wider besseren Wissens als gegen Milbenbefall wirkend anpries. Als erwähnenswertes Detail kommt der Umstand hinzu, dass der Beschuldige die Geschädigte am Tag ihres 77igsten Geburtstages – er brachte ihr an diesem Tag offenbar Pralinen mit – dazu brachte, die Bestellung vorzunehmen. In der Folge spielte der Beschuldigte C.________ eine Sukzessivlieferung vor: Indem er