Ihm war bekannt, dass die Raumdüfte nicht gegen Milben wirken. Weiter war ihm aufgrund der bereits abgewickelten Betten- und Auflagenverkäufe an C.________ deren altersbedingte Zustand bekannt, namentlich deren fehlendes Gespür für die Relation zwischen Produkten und hohen Preisen sowie auch deren altersbedingte Unterlegenheit gegenüber ihm als geübten und eloquenten Verkäufer. Der Beschuldigte bezweckte mit seinen Handlungen offensichtlich, sich zu bereichern. Gewerbsmässigkeit Mit der Vorinstanz ist auch die Gewerbsmässigkeit zu bejahen: