resp. der geforderten Abzahlung von mind. CHF 90'000.00 zwecks späterer Rückleistung brachte der Beschuldigte C.________ dazu, ihm laufend Bargeldbeträge über total CHF 128'000.00 zu übergeben. Insgesamt beläuft sich der Schaden von C.________ in Form einer Vermögensverminderung mithin auf CHF 128’000.00. Ein Kausalzusammenhang zwischen Täuschungen, Irrtümer und Vermögensverfügungen liegt auf der Hand und ist somit gegeben. Vorsatz und Bereicherungsabsicht Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und mit Bereicherungsabsicht. Ihm war bekannt, dass die Raumdüfte nicht gegen Milben wirken.