dass sie – entsprechend den Aussagen des Beschuldigten – durch die Bezahlung von CHF 90'000.00 oder mehr dann wieder etwas zurückerhalten werde. Als Bedingung hierfür hätte sie einen bestimmten Schwellenwert erreichen müssen, womit der Beschuldigte weiter Druck aufbaute. Insgesamt hat C.________ dem Beschuldigten so CHF 128'000.00 in bar übergeben. C.________ war beim Vorgehen des Beschuldigten überfordert und konnte sich aufgrund ihrer altersbedingte Unterlegenheit nicht mehr alleine befreien, weshalb sie sich schliesslich auf Anraten ihrer Verwandten die Polizei aufsuchte.