C.________ blieb also vorerst im Unklaren über den Kaufpreis, welchen sie für die 48 bestellten Düfte zu entrichten hatte. Auch wenn diese Täuschung nicht direkt zur strafrechtlich relevanten Vermögensdisposition von C.________ führte, ist sie insofern bedeutsam, als sie am Ursprung der Käufe von Raumdüften durch C.________ steht. Weiter spielte der Beschuldigte ihr in einer zweiten Phase eine Sukzessivlieferung vor.