an ihrem Geburtstag am 19. April 2017 verschiedene Raumdüfte und Diffuser für CHF 5’854.00 u.a. mit dem wahrheitswidrigen Zweck der Milbenbekämpfung und obwohl diese Raumdüfte nicht für den privaten Gebrauch konzipiert waren. Mit der Vorinstanz ist festzustellen, dass der Beschuldigte C.________ mit der angepriesenen Wirksamkeit der Raumdüfte gegen Milben sowie deren Geeignetheit für den privaten Gebrauch ein erstes Mal irregeführt hat.