zu Art. 139 StGB). 15.2 Subsumtion 15.2.1 Irrtum sowie arglistige Täuschung Ziff. I.1. der Anklageschrift Nachdem der Beschuldigte mit C.________ durch den Verkauf von Betten und Auflagen, mit denen sie auch im Nachhinein zufrieden war, ein Vertrauensverhältnis aufbaute, verkaufte der Beschuldigte der damals 77-jährigen C.________ an ihrem Geburtstag am 19. April 2017 verschiedene Raumdüfte und Diffuser für CHF 5’854.00 u.a. mit dem wahrheitswidrigen Zweck der Milbenbekämpfung und obwohl diese Raumdüfte nicht für den privaten Gebrauch konzipiert waren.