Betten- und Auflagenverkäufe bekannt, namentlich deren fehlendes Gespür für die Relation zwischen Produkten und hohen Preisen sowie deren altersbedingten Unterlegenheit gegenüber ihm als geübten und eloquenten Verkäufer, was schliesslich dazu führte, dass C.________ dem Beschuldigten insgesamt CHF 128'000.00 in bar übergab. Weil sie sich nicht mehr selbst aus dieser Situation befreien konnte, wandte sie sich auf Anraten ihrer Verwandten an die Polizei. Schliesslich versuchte der Beschuldigte – auch nachdem C.__