Der massgebliche Sacherhalt lässt sich zusammengefasst wie folgt darstellen: Nach dem Verkauf von Betten und Auflagen, mit denen C.________ auch im Nachhinein zufrieden war, verkaufte der Beschuldigte ihr am 19. April 2017 verschiedene Raumdüfte und Diffuser für CHF 5’854.00 unter anderem mit dem wahrheitswidrigen Zweck der Milbenbekämpfung. Sodann spielte der Beschuldigte ihr in einer zweiten Phase eine Sukzessivlieferung vor, wobei in tatsächlicher Hinsicht nicht erstellt werden kann, welche Düfte zu welchem Preis C.________ verkauft bzw. versprochen wurden.