Aufgrund der bereits abgewickelten Betten- und Auflagenverkäufe wusste der Beschuldigte um das Vertrauen, welches C.________ ihm entgegenbrachte, aber auch um deren fehlendes Gespür für die Relation zwischen Produkten und hohen Preisen sowie deren altersbedingten Unterlegenheit gegenüber ihm als geübten und eloquenten Verkäufer, was er sich gezielt zu Nutze machte. 13.9 Beweisergebnis Die Kammer kommt in Übereinstimmung mit der Vorinstanz zum Schluss, dass sich der angeklagte Sachverhalt grundsätzlich als erstellt erweist. Der massgebliche Sacherhalt lässt sich zusammengefasst wie folgt darstellen: