Mit diesem Vorgehen überforderte der Beschuldigte C.________ bei der Ein- und Zuordnung ihrer Zahlungen und seinen Forderungen, worauf sie die Relation zwischen den Sachen, die sie erhielt und den Beträgen, die sie bezahlte, verlor. So kam es, dass C.________ mit der Zeit keine Übersicht über die (angeblich) bestellten Produkte mehr hatte (vgl. pag. 173 Z. 68 ff.). Aufgrund der bereits abgewickelten