In diesem Zusammenhang gelang es dem Beschuldigten, C.________, welcher die Aufmerksamkeit des Beschuldigten wohl angenehm war, mit den Raumdüften zu verwirren, indem er ihr weder klar darlegte, welche Produkte zu welchem Preis sie grundsätzlich gekauft und bereits erhalten hat, noch entsprechende schriftliche Dokumente ablieferte. Dabei konnte er sie überzeugen, sie habe – entsprechend den Anweisungen seines «Chefs» – Raumdüfte für drei Jahre gekauft, welche sie jeweils mit einzelnen Bargeldbeiträgen abzuzahlen habe. Mit diesem Vorgehen überforderte der Beschuldigte C.___