Demgegenüber wurde sie vom Beschuldigten, einem offenbar sehr überzeugenden Verkäufer, nach dem Kauf von sehr teuren Betten und Auflagen auch noch dazu gebracht, verschiedene Raumdüfte und Diffuser zu kaufen, obwohl diese eigentlich für den Businessbereich gedacht waren. In diesem Zusammenhang gelang es dem Beschuldigten, C.________, welcher die Aufmerksamkeit des Beschuldigten wohl angenehm war, mit den Raumdüften zu verwirren, indem er ihr weder klar darlegte, welche Produkte zu welchem Preis sie grundsätzlich gekauft und bereits erhalten hat, noch entsprechende schriftliche Dokumente ablieferte.