Dass der Beschuldigte um diesen Umstand tatsächlich wusste, zeigt sich objektiv darin, dass die Forderungen plumper wurden und der Beschuldigte nicht mehr gross auf die Geschädigte einwirken musste (wenn bspw. die Geldübergabe in der Nähe der Bank stattfand [pag. 185, Z. 704 ff.]). Das Gericht geht hiernach davon aus, dass die betagte Geschädigte sich immer stärker unter Druck versetzt gefühlt hat, sodass sie in eine Art «Depression» abglitt, aus welcher sie sich erst mithilfe ihrer Geschwister, der Intervention der Bank und der Polizei retten konnte.