Diese Drucksituation ist angesichts der Häufigkeit und Höhe der Barbezüge, gemessen an ihrem Gesamtvermögen, ohne weiteres – selbst bei nicht betagten Menschen – nachvollziehbar. Dem Beschuldigten als geübter Verkäufer war sodann zuzumuten, die persönliche Situation der Geschädigten einzuordnen und zu erkennen, wie sich die Verfassung der Geschädigten stetig verschlechterte. Dass der Beschuldigte um diesen Umstand tatsächlich wusste, zeigt sich objektiv darin, dass die Forderungen plumper wurden und der Beschuldigte nicht mehr gross auf die Geschädigte einwirken musste (wenn bspw. die Geldübergabe in der Nähe der Bank stattfand [pag.