35 gen, wobei die Forderungen schnell hätten erfüllt werden sollen (pag. 173, Z. 79 ff.). Betreffend die Mahnung der E.________ GmbH habe der Beschuldigte ihr hingegen gesagt, dass die Zahlung keine Eile habe. Sie habe dann erst bezahlt, als die E.________ GmbH angerufen habe (pag. 183, Z. 559 f.). […] Aussage des Beschuldigten Der Beschuldigte führte an der Hauptverhandlung aus, dass die Geschädigte eine sehr freundliche Dame sei. Zuvorkommend, nett, ein sehr guter Mensch (pag. 977, Z. 16, nochmals bestätigt auf pag. 981, Z. 25 f.).