Die Geschädigte sagte an der polizeilichen Einvernahme vom 20. September 2017 (pag. 157 ff.) aus, dass sie dem Beschuldigten vorwerfe, zum Kauf der Düfte bedrängt worden zu sein (pag. 158, Z. 29 f., so auch bestätigt an der delegierten Einvernahme, pag. 182, Z. 524 f.). An der delegierten Einvernahme vom 24. Juni 2020 (pag. 171 ff.) sagte die Geschädigte aus, dass die Forderungen hätten schnell erfüllt werden müssen. Sie gestand ein, dass sie hätte Stopp sagen müssen. Sie habe die Düfte beim Beschuldigten gekauft, da sie in Bezug auf die Käufe der Betten einen guten Eindruck gewonnen habe (pag. 173, Z. 80-88.).