Dabei war sie im Glauben, dass sie – entsprechend der vom Beschuldigten dargelegten zweiten Variante – durch die Bezahlung von CHF 90'000.00 oder mehr dann wieder etwas zurückerhalten werde. Nachdem sich C.________ an die Polizei gewandt hatte, versuchte der Beschuldigte sodann, eine Provision von CHF 4'000.00 für den Weiterverkauf ihrer gekauften Düfte von C.________ zu verlangen. 13.8 Persönliche Verfassung von C.________ im Tatzeitraum 13.8.1 Ausführungen der Vorinstanz Bezüglich des Beweisthemas, in welcher persönlichen Verfassung sich C.__