_ als erstellt, dass der Beschuldigte – nachdem die Bargeldzahlungen von C.________ den Betrag von rund CHF 60'000.00 erreicht haben – entgegen ihren Entscheid, es beim bislang bezahlten Betrag zu belassen, mit Verweis auf seinen «Chef» weitere Beträge verlangte, wogegen sich C.________ nicht zur Wehr setzten konnte, weshalb sie ihm weiterhin jeweils die geforderten Beträge übergab. Dabei war sie im Glauben, dass sie – entsprechend der vom Beschuldigten dargelegten zweiten Variante – durch die Bezahlung von CHF 90'000.00 oder mehr dann wieder etwas zurückerhalten werde.