Am Vortag der Ersteinvernahme habe er ihr die Abrechnung bringen wollen, er sei jedoch nicht gekommen; sie habe ihm jedoch gesagt, dass sie die Provision nicht noch extra bezahlen wolle, sondern dies vom Verkaufserlös der Düfte beglichen werden müsse (pag. 158 Z. 51 ff.). Er habe ihr ab und zu gesagt, dass sie «so viel oder so viel zurückerhalte». «Jetzt» sei er gekommen und habe gesagt, er werde versuchen, dies zu verkaufen und werde es ihr dann ratenweise, nach Abzug einer Provision, zurückzahlen (pag. 163 Z. 280 ff.). Mit Blick auf die hiervor dargelegte Erstaussage von C._____