13.7.2 Erwägungen der Kammer C.________ gab bei ihrer Ersteinvernahme zu Protokoll, der Beschuldigte habe «bei ungefähr CHF 60'000.00 bis CHF 70'000.00» gesagt, diesen Betrag müsse sie bezahlen, ohne etwas zu erhalten. Wenn sie demgegenüber etwas zurückerhalten wolle, müsse sie CHF 90'000.00 oder mehr bezahlen. Sie habe sich dann jedoch für die erste Variante entschieden (pag. 158 Z. 35 ff., vgl. auch pag. 163 Z. 324 ff.). Der Beschuldigte habe sich dann jedoch anders entschieden, wobei sein Chef ihm jeweils noch dazwischen geredet habe (pag. 158 Z. 38 ff.).