An der delegierten Einvernahme vom 24. Juni 2020 (pag. 171 ff.) sagte die Geschädigte aus, dass sie [dem Beschuldigten] eigentlich Einhalt habe gebieten wollen. Sie habe eigentlich die Sache stoppen wollen. Der Beschuldigte habe ihr immer gesagt, dass sie etwas zurückerhalte, wenn ein gewisser Betrag erreicht worden sei (pag. 181, Z. 488 ff., so auch pag. 182, Z. 508 ff.). Sie habe wahrscheinlich so gehandelt, weil der Beschuldigte ihr immer wieder versprochen habe, dass sie etwas zurückerhalten werde (pag. 183, Z. 566 ff.). Auf Frage erklärte die Geschädigte, dass der Beschuldigte keinen Namen der Abnehmer genannt habe.