, von den Geldzahlungen Abstand zu nehmen resp. beabsichtigter Weiterverkauf der Raumdüfte gegen Provision 13.7.1 Ausführungen der Vorinstanz Bezüglich des Beweisthemas, ob der Beschuldigte C.________ anbot, zu versuchen, die von ihr gekauften Raumdüfte gegen Provision weiterzuverkaufen, fasste die Vorinstanz ihre Aussagen und diejenigen des Beschuldigten zusammen und würdigte sie wie folgt (pag. 1040 f.; S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebungen im Original): […] Aussagen der Geschädigten