32 Auflistung verfasst (pag. 189 Z. 819 ff.) und bei ihrer ersten Einvernahme vom 20. September 2017 der Polizei übergeben (pag. 206). Schliesslich stellen die Geldübergaben ein sinnvolles Motiv für die unzähligen Besuche des Beschuldigten bei C.________ zwischen April und Juli 2017 dar, obwohl das letzte förmliche Geschäft zwischen den beiden bereits am 19. April 2017 abgeschlossen wurde (siehe dazu auch Ziff. II.13.4.2 oben). 13.7 Vergeblicher Versuch von C.________, von den Geldzahlungen Abstand zu nehmen resp.