__ erhaltenen Geldes per N.________(Dienstleister für Geldtransfer) in den Kosovo überwies. Weiter ist mit der Vorinstanz festzustellen, dass C.________ nachvollziehbar darlegte, für ihre Geldübergaben an den Beschuldigten von diesem jeweils Quittungen verlangt zu haben (pag. 187 Z. 792 ff.). Da er diesem Anliegen nicht nachkam, schrieb C.________ alles in einen Ordner, den sie dann offenbar auch mit dem Beschuldigten anschaute (pag. 164 Z. 348 ff.). Dabei dürfte es sich um die von ihr bei der delegierten Einvernahme erwähnte handschriftliche Liste handeln. Auf der Grundlage dieser handschriftlichen Liste – so die plausible Erklärung von C.___