__ mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 um eine schriftliche Erklärung (pag. 765). C.________ begründete mit Schreiben vom 9. November 2018 gegenüber der Steuerverwaltung, für Betten, Auflagen und sehr teure Raumdüfte viel Geld ausgegeben zu haben, wobei sie der Steuerverwaltung die bereits erwähnte Auflistung der Bargeldübergaben an den Beschuldigten vom 20. September 2017 in ergänzter Form einreichte (pag. 766 ff.). Sodann liegen Belege für N.________(Dienstleister für Geldtransfer) Geldüberweisungen des Beschuldigten vor: Dieser überwies am 14. Juni 2017 (pag. 828) und am 19. Juni 2017 (pag. 829) jeweils EUR 2'000.00 (jeweils im Gegenwert von etwas mehr als CHF 2'300.00) an Q.