_ ausgeschlossen werden. Übereinstimmend mit dem Kauf von Betten und Auflagen im Betrag für CHF 19'484.00 (pag. 42 ff., pag. 175 ff., pag. 195 ff.) und der Darstellung von C.________, sie habe zwischen April und Juli 2017 dem Beschuldigten Bargeld von total CHF 128'000.00 übergeben, stellte die Steuerverwaltung des Kantons Bern im Oktober 2018 für das Steuerjahr 2017 fest, dass sich ihr Vermögen gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 160'000.00 verringerte und bat C.________ mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 um eine schriftliche Erklärung (pag.