31 vom 7. Juli 2017 über CHF 3'000.00). Diese 21 Bargeldbezüge ergeben summiert CHF 117'800.00 und damit einen Grossteil des Gesamtbetrags von CHF 128'000.00. Lediglich zwei in der Auflistung von C.________ aufgeführte Geldübergaben (CHF 4'000.00 vom 1. Mai 2017 sowie CHF 200.00 vom 7. Juli 2017), ausmachend total CHF 4'200.00, lassen sich nicht direkt einem Geldbezug der identischen Summe zuordnen. Der Einwand der Verteidigung, C.________ habe gestützt auf die Bankbelege ihre Auflistung erstellt, wurde im Wesentlichen schon bei der Frage einer möglichen Falschbelastung behandelt.