Insgesamt untermauern die objektiven Beweismittel die Aussagen der Geschädigten, weswegen sie als glaubhaft anerkannt werden. So geht das Gericht im Sinne eines Beweisergebnisses davon aus, dass die Geschädigte im angeklagten Zeitraum dem Beschuldigten tranchenweise insgesamt CHF 128'000.00 in bar überreichte. Wie viele Düfte der Beschuldigte der Geschädigten hierfür aushändigte, bzw. zu welchem Preis, lässt sich hingegen nicht erstellen.