Bereits in der Anzeige vom 10. Juli 2017 bezeichnete sie den Beschuldigte namentlich, ihr CHF 128'000.00 abgenommen zu haben. In der Kopie vom 10. Juli 2017 der handschriftlichen Pro- und-Contra-Liste führte die Geschädigte nochmals auf, dass sie dem Beschuldigten sehr hohe Beträge bezahlt habe, ohne dass sie eine genaue Angabe erhalten habe wofür (Punkt 2 der Pro-und- Contra-Liste). Der Beschuldigte habe das anfängliche Angebot, bei CHF 60'000.00 zu bleiben und nichts zurückzuerhalten, welches sie angenommen habe, missachtet und weitere Forderungen gestellt (Punkt 4 der Pro-und-Contra-Liste [vgl. auch polizeiliche Einvernahme vom 20. September 2017, pag. 158, Z. 36 ff.