Die Geschädigte hatte sich scheinbar gut organisiert und auch sonst Buch geführt. Dies zeigt sich auch darin, dass sie eine Pro-und-Contra-Liste über den Charakter des Beschuldigten verfasste, welche anlässlich der Anzeige vom 10. Juli 2017 in Kopie zu den Akten genommen wurde (pag. 208 ff.). Sie begründete das Verfassen der Pro-und-Contra-Liste damit, dass sie nicht mehr alles so gut im Kopf habe und die richtigen Worte nicht finde, wenn es schnell gehen müsse (pag. 190, Z. 888 ff.). Dies unterstreicht, dass die Geschädigte nicht leichtfertig Anschuldigungen erhob.