Sie habe alles notiert, was sie bezahlt habe (pag. 181, Z. 461, so auch pag. 188, Z. 816 ff.). Die Unterlagen habe sie leider nicht mehr, obschon sie danach gesucht habe. Es seien die Beträge, welche sie einst den Steuerbehörden angegeben habe (pag. 181, Z. 461 ff., so nochmals bestätigt auf pag. 184, Z. 640). Die bei der Polizei abgegebene Liste fusse auf einer handgeschriebenen Liste, welche sie nicht mehr besitze (pag. 188, Z. 820, so auch pag. 191, Z. 971 ff.). Ihre Notizen habe sie im Ordner aufbewahrt, in welchem sich auch die Kontoauszüge der Bank befunden hätten (pag. 186, Z. 740 f.).