Es sei eine Zeit gekommen, da sei der Beschuldigte wöchentlich zu ihr gekommen (pag. 181, Z. 461, so auch pag. 479. Ebenso pag. 185, Z. 693 und 697, wonach der Beschuldigte manchmal auch zweimal die Woche vorbeigekommen sei). Der Beschuldigte sei einfach immer wieder bei ihr vorbeigekommen (pag. 183, Z. 566 ff.). Manchmal habe sie ihn in der Nähe der Bank getroffen. Er sei dann jeweils mit dem Auto vorbeigekommen und sie habe ihm dort das Geld gegeben. Oder der Beschuldigte sei zu ihr nach Hause gekommen und sie habe ihm zuhause das Geld gegeben (pag. 185, Z. 704 ff.)