27 schuldigte habe ihr mitgeteilt, dass sie einen bestimmten Betrag erreichen müsse, damit sie wieder etwas zurückerhalte. Es sei immer wieder zu Geldforderungen gekommen. Dabei sei es um Beträge von CHF 7’000.00 oder auch CHF 8’000.00 gegangen (pag. 175, Z. 77 ff., so auch pag. 181, Z. 461 ff., wonach der Beschuldigte mehrmals Geld zwischen CHF 1’000.00 und mehreren tausend Franken bezogen habe. Ebenfalls bestätigt auf pag. 184, Z. 634 ff., wonach es mal CHF 3’000.00, mal CHF 5’000.00 oder auch CHF 8’000.00 gewesen seien).