Eine zeitlang sei er regelmässig, circa zwei Mal in der Woche gekommen. Später sei es weniger gewesen (pag. 164, Z, 354 f.). Die Geschädigte gab auch zu Protokoll, dass sie dem Beschuldigten einmalig einen Betrag von circa CHF 100.00 bis 200.00 übergeben habe. Grund dafür sei gewesen, dass der Beschuldigte bei der Produktevorstellung eine «grosse Flasche» geöffnet habe. Der Beschuldigte habe erst nachträglich von seinem Chef erfahren, dass er dies nicht hätte tun dürfen, so die Geschädigte. Die «Flasche» habe eingeschickt werden müssen und sie habe etwas bezahlen müssen (pag. 162, Z. 230 ff.).