Die Geschädigte sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 20. September 2017 (pag. 157 ff.) aus, dass der Chef des Beschuldigten gesagt habe, dass man die Düfte für drei Jahre benötigen würden (pag. 158, Z. 28 ff., so auch pag.163, Z. 313 f.). Sie werfe ihm vor, dass der Beschuldigte ihr mehr aufgedrängt habe, als sie eigentlich hätte haben wollen. Dann sei es so weitergegangen. Der Beschuldigte habe dann das Geld eingezogen und zwar meistens bar. So CHF 2’000.00, CHF 4’000.00 bis CHF 8’000.00 aufs Mal (pag. 158, Z. 28 ff., so auch bestätigt auf pag. 162, Z. 260 f.).