All dies mit den Raumdüften habe sich nach den Käufen der Bettwaren ereignet. Dies mit den Düften sei wirklich nur noch über den Beschuldigten gegangen (pag. 180, Z. 442 ff.). Auf Frage, wie viel Zeit zwischen dem Kauf der Bettwaren und den Raumdüften vergangen sei, erklärte die Geschädigte, dass der Übergang fliessend gewesen sei. Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass er nun selber mit diesen Sachen mache und sie habe es als sinnvoll empfunden, auch solche Duftprodukte zu kaufen, wenn man schon so gutes Bettzeug habe (pag. 181, Z. 467 ff.).