Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 24. Juni 2020 (pag. 171 ff.) wiederholte die Geschädigte, dass sie Raumdüfte gekauft habe. Diese hätten einerseits gut riechen und zudem die Milben vertreiben sollen. Das Produkt habe zu den gekauften Betten gepasst (pag. 172, Z. 44 ff.). Der Beschuldigte sei zu ihr gekommen und habe ihr erklärt, dass er so Raumdüfte habe. Diese seien für den Geruch in der Wohnung gut und sie würden Milben bekämpfen. Der Beschuldigte habe ihr verschiedene Duftprodukte gezeigt. Sie habe dann auf dem Computer des Beschuldigten unterschreiben müssen. […] All dies mit den Raumdüften habe sich nach den Käufen der Bettwaren ereignet.