Auf Frage, wie der Geschädigten die Düfte verkauft worden seien, erklärte sie, dass man sie gegen die Milben und als Raumduft brauche, so dass man immer einen guten Duft in der Wohnung habe (pag. 161, Z. 221 ff.). Der Beschuldigte habe ihr dann die Düfte gezeigt und sie habe etwas unterschrieben. Sie habe keine Kopie und wisse nicht genau, was sie unterschrieben habe. Sie habe einfach gedacht, dass sie von diesen Düften beziehen wolle (pag. 162, Z. 249 ff.).