Auf Frage, wie es mit den Düften weitergegangen sei, schilderte die Geschädigte, dass der Beschuldigte ihr diese verkauft habe. Es sei eine andere Firma und nicht die G.________ GmbH (Anm.: für den Bettenkauf) gewesen. Sie habe sich daran gestört, dass der Beschuldigte ihr einen Zettel zum Unterschreiben gegeben habe. Sie habe eine Kopie davon gewollt. Er habe es ihr aber nur auf dem Handy gezeigt. Das habe sie gestört (pag. 161, Z. 208 ff.).